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Allgemeine Geschäftsbedingungen der bonVito GmbH (AGB)
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Das bonVito Treueprogramm belohnt die Treue des bonVito Kunden („Teilnehmer“) als Kunde eines bonVito Partners. bonVito verwaltet Guthaben in unterschiedlicher Form sowie Rabatte, die dem Teilnehmer von den bonVito Partnern in Form von bonVito Punkten oder bonVito Rabatten gutgeschrieben werden. bonVito ist eine eingetragene Marke der Vectron Systems AG. Betreiberin und Heraus-geberin des bonVito Programms ist die bonVito GmbH („bonVito“). Für den Erwerb sowie das Einlösen von bonVito Punkten und bonVito Rabatten gelten die folgenden zusammengefassten Bedingungen. Besondere Regelungen können sich zusätzlich aus weiteren Pro-grammunterlagen (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zusatzprodukten) sowie aus den bonVito Kommunikationsmedien ergeben (z. B. Newsletter, Prämienkatalog, Kontoauszug).
1. Kundenbeziehung
1.1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in einem Land, in dem bonVito angeboten wird. Als Hauptwohn-sitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers, den dieser auf Anfrage gegenüber bonVito nachzuweisen hat. Pro Person darf nur ein Konto eröffnet wer-den. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme am bonVito Treueprogramm besteht nicht. bonVito kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme an bonVito verweigern.
1.2. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig.
1.3. Zur Teilnahme erhält der Teilnehmer eine bonVito Kundenkarte mit seiner Kundennummer sowie nach Eingang seiner Anmeldung die Zugangsbestätigung zu seinem Teilnehmerkonto. Die Karte bleibt im Eigentum von bonVito und ist auf Verlangen an bonVito herauszugeben.
1.4. Durch die erstmalige Nutzung der bonVito Karte oder der Kundennummer erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
1.5. Änderungen der von dem Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen Daten teilt der Teil-nehmer bonVito durch Änderung in seinem Kundenkonto auf der Internet-Seite www.bonVito.de, schriftlich oder telefonisch mit.
2. Allgemeines zu Punkten
2.1 Die rechnerische Grundlage des bonVito Treueprogrammes sind bonVito Punkte. Ein bonVito Punkt hat einen Gegenwert von 0,01€.
2.2 Punkte werden durch einen Einkauf des Teilnehmers bei einem bonVito Partner durch diesen vergeben und dem Konto des Teilnehmers gutgeschrieben. Eine Liste der teilnehmenden bonVito Partner ist veröffentlicht auf den Internet-Seiten unter www.bonVito.de.
2.3 Art, Umfang und Berechnung / Anzahl der zu vergebenden Punkte bestimmt ausschließlich der bonVito Partner. bonVito hat hierauf keinen Einfluss. Informationen zu Aktionen, gutschriftsfähigen Waren und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten Punkte erfährt der Teilnehmer durch Anfrage bei dem jeweiligen bonVito Partner.
2.4 Die im Rahmen des bonVito Treueprogrammes erworbenen Punkte können ausschließlich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den Teilnahmebedingungen oder sonstigen Kundeninfor-mationen ausdrücklich aufgeführt sind. Eine Umwandlung von Punkten in andere Programme oder umgekehrt ist nicht möglich, es sei denn bonVito hat dies mit dem jeweiligen Betreiber des anderen Programms vereinbart. Punkte und Teilnehmerkonten sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
3. Punkte sammeln
3.1 Für das Sammeln von Punkten legt der Teilnehmer vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zah-lungs- oder Kassiervorgang seine bonVito Karte vor. In der Regel wird die Kundennummer elektro-nisch von der bonVito Karte abgelesen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch den bonVito Partner ist eine Punktegutschrift vor Ort nicht mehr möglich. Die bonVito Partner behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels elektronischer Ablesung der Daten vorzunehmen.
3.2 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich bonVito und der bonVito Partner das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punk-tegutschrift vor.
4 Kontostand einsehen / 4.1 Den aktuellen Stand des Kundenkontos kann der Teilnehmer über ein persönliches Internet-Konto durch Eingabe seiner Zugangsdaten abfragen. Ausgewiesen werden alle relevanten Informati-onen rund um die Teilnahme am bonVito Programm, d.h. zur Zeit des Vertragsabschlusses die Boni des Treueprogramms sowie Informationen zur Nutzung der bargeldlosen Bezahlfunktion.
4.2 Darüber hinaus kann der Teilnehmer, der bonVito in bestimmtem Umfang aktiv nutzt, eine re-gelmäßige Information über den aktuellen Kontostand per Email oder auf dem Postweg erhalten. Die Versendung kann entfallen, sofern bonVito die Kontoübersichten generell ausschließlich online zur Verfügung stellt.
4.3 Reklamationen sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Kontoinformation bzw. der erstmaligen Ausweisung in dem persönlichen bonVito Kundenkonto von dem Teilnehmer schriftlich bei bonVito geltend zu machen. Für den Fall der Reklamation sind die entsprechenden von den bonVito Partnern erstellten Kassenzettel oder Rechnungen dem schriftlichen Widerspruch beizufügen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands.
5. Punkte einlösen
5.1 Jeder Teilnehmer kann seine Punkte gegen Prämien einlösen, sobald sein Punktekonto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Voraussetzung ist eine Verfügbarkeit der Prämien gemäß Ziffer 5.2 und die jeweils erforderliche Punkteanzahl. Diese werden in den jeweiligen Kommunikationsme-dien bekannt gegeben.
5.2 Die Verfügbarkeit der Prämien kann nach Datum, Saison und Zielort variieren. Einzelne Prämien sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Nähere Informationen zu der Verfügbarkeit von Prämien sowie eventuell anwendbarer Sonderbedingungen sind auf www.bonVito.de in dem bonVito Kundenkonto des Teilnehmers erhältlich. Diese werden mit den entsprechenden Prä-mienangeboten bekannt gegeben.
5.3 bonVito ermöglicht seinen Teilnehmern, auch bei ausgewählten bonVito Partnern gesammelte Punkte einzulösen. Den jeweiligen bonVito Partnern steht es frei, eine entsprechende Einlösung der Punkte anzubieten und die Einlösung von Punkten generell oder im jeweiligen Einzelfall abzulehnen. Es gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen bonVito Partners, auf die ausdrücklich verwiesen wird. bonVito ist nicht für die tatsächliche Ermöglichung der Einlösung der Punkte bei den Partnern, für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Leistungen des bonVito Partners und/oder die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
6. Punkteverfall
6.1 Ansprüche aus vergebenen Punkten verjähren 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem dem Konsumenten erstmals mitgeteilt wurde, dass diese bestehen.
7. Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der bonVito Karte
7.1 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der bonVito Karte müssen unverzüglich bei bonVito ge-meldet werden. Nur hierdurch ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.
7.2 Für Schäden, die dem Teilnehmer durch den unbefugten Zugriff Dritter auf das bonVito Punkte-konto des Teilnehmers entstehen, haftet bonVito im Fall eigenen Verschuldens und / oder des Ver-schuldens von gesetzlichen Vertretern und / oder Erfüllungsgehilfen.
8. Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
8.1 Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Er ist verpflichtet, die bonVito Karte bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung.
8.2 Eine Kündigung durch bonVito Partner ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen des bonVito Treueprogramms.
8.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine bonVito Kundenkarte oder seine bonVito Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht ein Teilnehmer der Programmänderung, so kann seine Teilnahme durch ordentliche Kündigung beendet werden.